Voraussetzungen
Die Feuerwehr-Ehrenzeichen werden für aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr verliehen.
Mit Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes zum 08.07.2025 wurde die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst von bisher 65 Jahren auf das gesetzliche Renteneintrittsalter (aktuell 67 Jahre) angehoben.
Zur anrechenbaren Dienstzeit zählt auch die Anwartschaft als Jugendlicher bei der Feuerwehr:
Eintritt bis zum 31.12.1966: ab 16 Jahre
Eintritt vom 01.01.1967 bis 31.07.1998: ab 14 Jahre
Eintritt ab 01.08.1998: ab 12 Jahre
Die Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn Sie nachgewiesen werden. Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechnung.
Das Feuerwehr-Ehrenzeichen kann auch noch innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst verliehen werden.
Hinweise
Der gewünschte Ehrungstermin ist rechtzeitig über feuerwehr@kreis-nea.de mitzuteilen, bevor die Vorschläge eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Ehrungstermin dem Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vorliegen.
Die betroffene Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft wird mit dem Absenden des Antrages automatisch über diesen Antrag informiert.