Gesundheitsamt - Ärztlicher Dienst
Konrad-Adenauer-Str. 2
91413 Neustadt a.d.Aisch

Anzeige gemäß Art.10, Art.16 GDG - Heilberufe

Bitte halten Sie im Falle einer Anmeldung folgende Dokumente bereit:

  • Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung gem. GDG Art. 10 Abs. 2 (Kopie des Versicherungsscheins)

 

Bitte beachten:

  • Änderungen hinsichtlich der notwendigen Angaben sind der Behörde unverzüglich anzuzeigen.
  • Nach dem 31.12.1970 Geborene, die tätig werden wollen, müssen über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 IfSG verfügen. Eine Vorlage i.R. dieser Anzeige ist nicht erforderlich.
Data protection notice

Information on data collection and processing
 

With this consent, you agree to your personal data being collected and processed electronically. The data will be collected and stored exclusively for the purpose of the transaction/processing activity you have selected from the online services offered by the Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim District Office.


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The data will not be passed on to or processed by third parties.
 

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As a public body, the Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim District Office is subject to the provisions of the General Data Protection Regulation (GDPR) and the Data Protection Act for the State of Bavaria (DSG Bayern).
The protection of your personal data is very important to us. Your data is therefore protected in accordance with the statutory provisions and all requirements of the GDPR and the Data Protection Act for the State of Bavaria are complied with.

Detailed data protection information on the processing activities can be found in the appendix to the data protection declaration on the LRA Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim website.
 

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Anmeldung mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

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Tätigkeit

Behörde, die die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erteilt hat.


Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung (beglaubigte Kopie)

Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung gem. GDG Art. 10 Abs. 2 (Kopie des Versicherungsscheins)


Bitte teilen Sie uns hier die weiteren selbstständigen Ergotherapeuten in Ihrer Praxis mit: (zu zählen ist jede Person mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ergotherapeutengesetz vom 25. Mai 1976, soweit sie in diesem Beruf selbstständig tätig ist.)

Bitte teilen Sie uns hier die weiteren selbstständigen Physiotherapeuten/Masseure in Ihrer Praxis mit: (zu zählen ist jede Person mit der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz, soweit sie in diesem Beruf selbstständig tätig ist.)

Bitte teilen Sie uns hier die weiteren selbstständigen Heilpraktiker in Ihrer Praxis mit: (zu zählen ist jede Person mit einer Erlaubnis gem. Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939, einschließlich Personen mit eingeschränkter Erlaubnis, soweit sie in diesem Beruf selbstständig tätig ist.)

Bitte teilen Sie uns hier die weiteren selbstständigen Hebammen / Entbindungspfleger in Ihrer Praxis mit: (zu zählen ist jede Person mit der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung gem. Hebammengesetz vom 4. Juni 1985, soweit sie in diesem Beruf tätig ist und der Einsatzort in unserem Landkreis liegt, ebenfalls ist der Ort der Niederlassung bzw. der Haupttätigkeitsort anzugeben.)

Bitte teilen Sie uns hier die weiteren selbstständigen Logopäden in Ihrer Praxis mit: (zu zählen ist jede Person mit der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung nach dem Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 die selbstständig tätig ist.)

Bitte teilen Sie uns hier die weiteren selbstständigen Podologen in Ihrer Praxis mit: (zu zählen ist jede Person mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gem. Podologengesetz, soweit sie in diesem Beruf selbstständig tätig ist.)

Bitte teilen Sie uns hier die weiteren selbstständigen Diätassistenten in Ihrer Praxis mit:

Änderungen
Informationen zur Praxis

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